- Arbeitskreis Elektrobiologie - http://elektrobiologie.org -
Italien: Urteil zu Handy & Gehirntumor
Dieser Eintrag stammt von admin Am 24.7.2010 @ 13:01 In Aktuelles, Gesundheit, Elektrosmog HF | Keine Kommentare
Liebe Freunde, Kollegen, Mitglieder und Mitstreiter !
In Brescia (Italien) ist ein sensationelles Urteil gesprochen worden. Der
Kläger hat in der Berufungsverhandlung erreicht, dass der Arbeitgeber für
die Folgen der beruflichen Handynutzung verantwortlich zeichnet!
*Italien: Urteil zu Handy & Gehirntumor*.
Das Oberlandesgericht Brescia/Norditalien hat durch ein rechtskräftiges
Urteil einen ursächlichen Zusammenhang bestätigt: Der Gehirntumor eines
Angestellten der INAIL (Istituto Nazionale per l’Assicurazione contro gli
Infortuni sul Lavoro, Öffentlicher Träger der Pflichtversicherung) ist auf
sein geschäftlich bedingtes stundenlanges Telefonieren mit Handy und
Schnurlostelefon zurückzuführen. Das Urteil ist bahnbrechend, weil die
Richter industrie-finanzierte Gutachten als nicht glaubwürdig ausschlossen
und sich nur auf industrieunabhängige stützten. Das Urteil ermöglicht nun
den Beschäftigten in Italien, am Arbeitsplatz schnurgebundene Telefone zu
verlangen bzw. den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er bei angeordneter
Handy-nutzung voll haftbar für Folgeschäden ist. Die Verbraucherzentrale
Südtirol rät in diesen Fällen, sich eine Dienstordnung zur Nutzung von
Funktechnologien schriftlich aushändigen zu lassen. Darin sollte der
Arbeitgeber ausdrücklich die Verantwortung für jegliche mittel- bis
langfristigen Folgen übernehmen.
Berufungsgericht Brescia, Sektion Arbeitsgericht 10.12.2009
Mit freundlichen Grüßen
Claus Scheingraber
Dieser Artikel wurde ausgedruckt ab Arbeitskreis Elektrobiologie: http://elektrobiologie.org
URL zum Artikel: http://elektrobiologie.org/2010/07/24/italien-urteil-zu-handy-gehirntumor/
Klicken hier zum Drucken.