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Funkgesteuerte Messysteme
Dieser Eintrag stammt von Claus Scheingraber Am 6.10.2011 @ 15:16 In Technik, Elektrosmog HF | Keine Kommentare
Der Bundesgerichtshof hat wieder einmal ein Urteil gegen die Bürger und für die Industrie erlassen! Unser Beirat Dr. Spaarmann hat dazu folgenden Kommentar verfasst …
Hallo Freunde,
das Urteil ist skandalös und eine Provokation, es zeigt wieder eine erschreckende Inkompetenz des Obersten Gerichtshofes in Sachen Funk. Dieses weiß genau um die Wirkung solcher Gesinnungs-Urteile in der Öffentlichkeit. Ich werfe in diesem Sinne den Richtern Verfassungsbruch, mangelnde naturwissenschaftliche und technische Bildung sowie mangelnde medizinische Grundkenntnisse vor.
Ich bin kein Jurist, aber nach dem gesunden Menschenverstand – das GG wurde für die Bürger und nicht für die Juristen gemacht - wäre das Urteil eindeutig Bruch von Artikel 13 des GG (Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung), wenn man es verabsolutiert und als Präzedenzurteil missbraucht. Der Artikel 13 wurde entweder nicht beachtet oder formalistisch nach Buchstaben ausgelegt, ohne den Sinn zu erfassen. Jedes Kind begreift, dass die Väter des GG nicht wissen konnten, dass es eines Tages eine Zwangsdurchstrahlung der Wohnung geben könnte, die selbstverständlich die Integrität der Wohnung verletzt. Dass Funkstrahlung Wände durchstrahlt, weiß jeder, dass es Elektrohypersensibilität bereits bei 5-10 % der Bevölkerung gibt, ist Allgemeingut. Dass es anders geht, ohne Funk, ist dem klar, der ein Minimum an technischem Grundwissen besitzt. Das alles muss man von einem Richter des OGH erwarten können.
Plädieren die Richter für Diskriminierung, d.h. Verletzung von Artikel 1 GG über die Unantastbarkeit der Menschenwürde ? Sie beziehen, liest man genau, keine klare Stellung. Im Urteil heißt es:
“Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist”.
Was Härte sei, dafür geben sie Beispiele, schließen aber andere durch das Wort “insbesondere” nicht aus. Nun kann dieses Gummi-Urteil jeder auslegen, wie er will.
Dahinter stecken als Dreh- und Angelpunkt, wie hinter dem ganzen Funkwahn, die wissenschaftlich untragbaren Behauptungen der deutschen Strahlenschutzkommission und ihres Chefs, die von der Kompetenzinitiative als bewusste Lügen enttarnt wurden.
Ich kann jedem nur empfehlen, Vermietern entweder zu kündigen, wenn sie sich stur auf das Urteil berufen bzw. diesen Absatz über Härtefälle zu nutzen und sich ggf. auf eigene Kosten um eine funktionierende kabelgebundene Lösung für die Ablesung zu bemühen, notfalls zu klagen. Dann möchte ich das Gericht sehen, dass diese Lösung als für den Vermieter unzumutbar ablehnt.
Smart-Meter-Lösungen müssen für beide Partner, Vermieter und Mieter zumutbar sein. Mietgemeinschaften müssen das demokratische Recht haben, Funklösungen abzulehnen, wenn es kostenneutral anders geht. Die Behauptung, bei einer Funklösung handele es ich um eine Modernisierung, ist fachlich falsch. Modern ist vielmehr die Vermeidung von Funkstress, das sollte jeder Richter wissen.
Wer als Betroffener zu träge ist, zu handeln und sich zu wehren, soll sich über die Folgen für ihn und alle später nicht beklagen.
Jede Not bietet auch Chancen. Vermieter und Wohnungsbauunternehmen sind aufgerufen, funkfreie Wohnungen anzubieten, der Bedarf ist groß.
Stefan Spaarmann
Quelle: Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
Nr. 149/2011
Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Zulässigkeit des Einbaus von funkbasierten Ablesesystemen in Mietwohnungen getroffen.
[1] http://www.elektrosmognews.de/news/20111005_171422.html
Warnung vor Hirntumoren bei Kindern - ISEE
[2] http://www.hese-project.org/Forum/allg/index.php?id=2881
Weitere aktuelle Meldungen/ Mitteilungen/ Kommentare finden Sie täglich
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